§ 16 Abs 1 EStG - Kosten für Bewerbungsfahrten ins Ausland im Hinblick auf eine zukünftig nach Wohnsitzverlegung ins Ausland dort auszuübende Tätigkeit stellen keine Werbungskosten dar, zumal kein wirtschaftlicher Veranlassungszusammenhang mit im Inland bezogenen Einkünften besteht.
UFS Feldkirch 9. 8. 2012, RV/0006-F/12