vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Berufsschutz bei Lehrabschluss im Erwachsenenalter

SozialversicherungARD 6264/5/2012 Heft 6264 v. 25.9.2012

§ 255 Abs 2 und Abs 2a ASVG - Liegen zwischen dem Ende der Ausbildung des Versicherten und dem Stichtag für die begehrte Invaliditätspension weniger als 15 Jahre, genügt für die Erlangung des Berufsschutzes nach der Ausnahmeregelung des § 255 Abs 2 dritter Satz ASVG idF BudgetbegleitG 2011, dass zumindest in der Hälfte der Kalendermonate eine qualifizierte Erwerbstätigkeit vorliegt (zumindest aber 12 Pflichtversicherungsmonate).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte