vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zur Änderung der Stiftungserklärung durch den Stiftungsvorstand

Recht kurz & bündigJudikaturUllrich SaurerAnwBl 2024/154AnwBl 2024, 341 Heft 6 v. 29.5.2024

1. Gem § 33 Abs 2 PSG dürfen Änderungen der Stiftungserklärung durch den Stiftungsvorstand nur zur Anpassung an geänderte Verhältnisse und nur zur Wahrung des Stiftungszwecks vorgenommen werden. Bei Errichtung der Stiftungserklärung muss ein erkennbarer, die geänderten Verhältnisse berücksichtigender Stifterwille gefehlt haben. Der Stifterwille darf nicht durch die Ausübung des Änderungsrechts des Stiftungsvorstands unterlaufen werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!