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Verstärkter Senat zu "wrongful birth" und "wrongful conception"

Recht kurz & bündigJudikaturFranz GallaAnwBl 2024/107AnwBl 2024, 212 Heft 4 v. 26.3.2024

Sowohl bei einem medizinischen Eingriff, der die Empfängnisverhütung bezweckt (zB Vasektomie oder Eileiterunterbindung), als auch bei der Pränataldiagnostik sind die finanziellen Interessen der Mutter (der Eltern) an der Verhinderung der Empfängnis bzw - bei Vorliegen der embryopathischen Indikation - der Geburt eines (weiteren) Kindes vom Schutzzweck des ärztlichen Behandlungsvertrags umfasst.

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