Wehrlosigkeit liegt nicht nur bei Hilflosigkeit, sondern auch bei schlichter Unmöglichkeit, Aussichtslosigkeit oder Unzumutbarkeit einer Verteidigung vor.
11 Os 6/24b
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Wehrlosigkeit liegt nicht nur bei Hilflosigkeit, sondern auch bei schlichter Unmöglichkeit, Aussichtslosigkeit oder Unzumutbarkeit einer Verteidigung vor.
11 Os 6/24b
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