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Information zur Arbeitsrichtlinie Terrorismusbekämpfung (AH-4602)

BMF2026-0.188.7053.3.20262026

Mit Verordnung (EU) 2026/456 des Rates vom 26. Februar 2026 wurde die Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 über spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus, wie folgt geändert:

Angesichts der anhaltenden Bedrohung, die der Terrorismus und der Gewaltextremismus für die Sicherheit der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten darstellen, hat der Rat zusätzliche restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus auch gegenüber terroristischen Vereinigungen und Körperschaften erlassen.

Das Einfrieren von wirtschaftlichen Ressourcen und Gelder wurde neu definiert und findet nunmehr auch Anwendung auf Vereinigungen und Körperschaften. Ausnahmen für humanitäre Hilfeleistungen - insbesondere durch die Vereinten Nationen samt Sonderorganisationen sowie internationalen und humanitäre Hilfe leistenden Organisationen durchgeführt werden- sind vorgesehen.

Gleichzeitig wurde die Liste der zuständigen Behörden aktualisiert.

Die Arbeitsrichtlinie Terrorismusbekämpfung (AH-4602) wurde entsprechend geändert.

Bundesministerium für Finanzen, 3. März 2026

Zusatzinformationen

Materie:

Zoll

betroffene Normen:

VO 2580/2001 , ABl. Nr. L 344 vom 28.12.2001 S. 70

Schlagworte:

restriktive Maßnahmen, Einfrieren von Geldern, wirtschaftliche Ressourcen

Verweise:

AH-4602

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