Die Arbeitsrichtlinie Schutz der Ozonschicht (VB-0810) wurde aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 2024/590 und der geänderten TARIC-Integration aktualisiert.
Einfuhrbeschränkungen
Die Einfuhrbeschränkungen für ozonabbauende Stoffe sind in der TARIC-Maßnahme 726 (Einfuhrkontrolle von ozonabbauenden Stoffen) enthalten.
Die neuen Dokumentenartencodes sind in der Arbeitsrichtlinie VB-0810 Abschnitt 2.7. zusammengefasst aufgeführt.
Ausfuhrbeschränkungen
Die Ausfuhrbeschränkungen für ozonabbauende Stoffe sind in der TARIC-Maßnahme 725 (Ausfuhrkontrolle für ozonabbauende Stoffe) enthalten.
Die neuen Dokumentenartencodes sind in der Arbeitsrichtlinie VB-0810 Abschnitt 3.7. zusammengefasst aufgeführt.
Bundesministerium für Finanzen, 12. März 2026
Zusatzinformationen | |
|---|---|
Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | VO 2024/590 , ABl. L 2024/590 vom 20.02.2024 |
Schlagworte: | Ozonabbauende Stoffe, Ozonschicht |
Verweise: | VB-0810 |
