Mit Verordnung (EU) 2025/2041 des Rates vom 23. Oktober 2025 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine wurden neue restriktive Maßnahmen gegenüber Belarus erlassen.
Die wesentlichsten Änderungen sind:
- Aufnahme neuer Güter, die zur militärischen und technologischen Stärkung von Belarus oder zur Entwicklung seines Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten, indem die Liste um Güter ergänzt wird, die einerseits von Russland in seinem Angriffskrieg gegen die Ukraine verwendet wurden und andererseits zur Entwicklung oder Herstellung von militärischen Systemen von Belarus beitragen (wie elektronische Bauteile, Entfernungsmesser, zusätzliche Chemikalien für die Herstellung von Treibstoffen sowie zusätzliche Metalle, Oxide und Legierungen für militärische Systeme);
- Erweiterung der Liste der Güter, die zur Stärkung der industriellen Kapazitäten von Belarus beitragen könnten (wie zB Salze und Erze, Gummierzeugnisse, Schläuche/Rohre, Reifen, Mühlsteine und Baumaterialien);
- Ausnahmen für Güter für humanitäre Zwecke, für die Ausfuhr, den Verkauf, die Lieferung, die Verbringung oder die Beförderung von pharmazeutischen, medizinischen oder landwirtschaftlichen Erzeugnissen sowie Lebensmitteln;
- Aufnahme neuer Altvertragsregelungen für bestimmte Güter;
- Ausweitung des Einfuhrverbots auf alle azyclischen Kohlenwasserstoffe.
Gleichzeitig wurden Anpassungen im Hinblick auf das neue Automatische Export System (AES) vorgenommen.
Diese Änderungen wurden in der Arbeitsrichtlinie Belarus (Weißrussland)-Embargo (AH-2073) berücksichtigt.
Bundesministerium für Finanzen, 28. Oktober 2025
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | VO 765/2006 , ABl. Nr. L 134 vom 20.05.2006 S. 1 |
Schlagworte: | Ausfuhrverbot, Einfuhrverbot, Güter zur industriellen Stärkung, Altvertrag |
Verweise: | AH-2073 |
