vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Information zur Arbeitsrichtlinie Iran-Embargo (AH-2616)

BMF2025-0.785.22115.10.20252025

Mit Verordnung (EU) 2025/1975 des Rates vom 29.09.2025 wurde die Verordnung (EU) Nr. 267/2012 über restriktive Maßnahmen gegen Iran geändert.

Eine Vielzahl der bisher ausgesetzten Ein- und Ausfuhrbeschränkungen wurden (wieder) in Kraft gesetzt.

Aufgrund dieser Änderung ergeben sich folgende wesentliche Beschränkungen bzw. Verbote:

Ausfuhrbeschränkungen/Ausfuhrverbot:

Einfuhrbeschränkung/Einfuhrverbot

Ausnahmen vom Ein- und Ausfuhrverbot im Zusammenhang mit Altverträgen bzw. im Rahmen der Erteilung von Genehmigungen durch die zuständige Behörde sind vorgesehen.

Diese Änderungen wurden bereits in der Arbeitsrichtlinie Iran-Embargo (AH-2616) berücksichtigt.

Bundesministerium für Finanzen, 15. Oktober 2025

Zusatzinformationen

Materie:

Zoll

betroffene Normen:

VO 267/2012 , ABl. Nr. L 88 vom 24.03.2012 S. 1

Schlagworte:

Restriktive Maßnahmen, Einfuhrverbot, Ausfuhrverbot, Altvertrag

Verweise:

AH-2616

Stichworte