Durch den Geltungsbeginn der Delegierten Verordnung (EU) 2025/530 der Kommission zur Änderung der Anhänge I und III der Verordnung (EG) Nr. 2173/2005, tritt das, im Rahmen eines freiwilligen Partnerschaftsabkommens mit Ghana vereinbarte, FLEGT-Genehmigungssystem für Holzeinfuhren aus Ghana in die Europäische Union in Kraft.
Damit ist die Einfuhr von Holzprodukten, die in VB-0304 Anlage 1 aufgeführt sind, aus Ghana in die Union verboten, sofern für die Sendung keine FLEGT-Genehmigung (VB-0304 Anlage 3) vorliegt.
Die in Bezug auf Ghana anzuwendenden Regelungen wurden in der Arbeitsrichtlinie FLEGT (VB-0304) aufgenommen.
Die Einfuhrbeschränkungen gelten ab sofort.
Bundesministerium für Finanzen, 14. Oktober 2025
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | VO 2173/2005 , ABl. Nr. L 347 vom 30.12.2005 S. 1 |
Schlagworte: | FLEGT, Holz, Holzprodukte, Ghana |
Verweise: | VB-0304 Anlage 1 |
