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Information zu der am 26. September 2025 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Fluorierte Treibhausgase (VB-0830)

BMF2025-0.775.52826.9.20252025

Mit einer TARIC-Übertragung wurde betreffend der Kennzeichnungspflicht bei der Ausfuhr von Behältern mit fluorierten Treibhausgasen, die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 2024/573 (VB-0830 Anlage 1) aufgeführt sind, für die Ausfuhr ein neuer Dokumentenartencode integriert:

Y164 = Behälter mit fluorierten Treibhausgasen, die gemäß Artikel 12 Abs. 9 der Verordnung (EU) Nr. 2024/573 für die unmittelbare Ausfuhr gekennzeichnet sind.

Der neue Dokumentenartencode wurde für folgende Warennummern integriert:

Die Arbeitsrichtlinie wurde entsprechend aktualisiert (VB-0830 Abschnitt 3.2.).

Bundesministerium für Finanzen, 26. September 2025

Zusatzinformationen

Materie:

Zoll

betroffene Normen:

VO 2024/573 , ABl. L 2024/573 vom 20.02.2024

Schlagworte:

Fluorierte Treibhausgase, F-Gas

Verweise:

VB-0830 Abschnitt 3.2.
VB-0830 Anlage 1

Stichworte