Mit Wirkung vom 22. Oktober 2025 hat die Übergangsphase zur parallelen Nutzung von "e-Zoll ECS2" und das Automated Export System (AES) geendet.
Seit 23. Oktober 2025 ist in der Ausfuhr ausschließlich das neue Ausfuhrverfahren AES anzuwenden. Mit Inkrafttreten des Automatischen Export Systems (AES) werden die Prozesse an die Bestimmungen des UZK angepasst sowie das EU-Zolldatenmodell (EUCDM) und die zentrale Zollabwicklung für die Ausfuhr eingeführt.
Diese Änderungen wurden in der Arbeitsrichtlinie Simbabwe - Embargo (AH-2382) bereits berücksichtigt.
Bundesministerium für Finanzen, 4. November 2025
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | VO 314/2004 , ABl. Nr. L 55 vom 24.02.2004 S. 1 |
Schlagworte: | Restriktive Maßnahmen, Dokumentenartencodes, AES |
Verweise: | UZK, Zollkodex |
