Mit der TARIC-Übertragung vom 18. Juni 2025 wurden zwei neue Dokumentenartencodes mit Gültigkeit ab 25. Juni 2025 integriert:
Y169: Erzeugnisse und Einrichtungen, einschließlich Teilen davon, die zwar F-Gase enthalten, aber keinem Verbot nach Artikel 11 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 2024/573 unterliegen, da sie nicht im Anhang IV (VB-0830 Anlage 4) aufgeführt sind oder einen niedrigeren GWP-Wert als angeführt aufweisen.
Der Ausnahmecode Y169 deckt folgende Sonderfälle ab:
- Erzeugnisse und Einrichtungen für die noch kein Verbot in Kraft ist;
- Waren, bei denen der GWP-Wert niedriger als in Anhang IV angeführt ist;
- Waren, die für medizinische Anwendungen verwendet werden;
- oder für ähnliche Fälle, in denen die Waren nicht verboten sind, aber unter andere Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 2024/573 fallen, da sie F-Gase enthalten.
Y179: Mit fluorierten Treibhausgasen vorbefüllte Erzeugnisse und Einrichtungen, für die Artikel 19 der Verordnung (EU) 2024/573 (Verbot des Inverkehrbringens von mit teilfluorierten Kohlenwasserstoffen/HFKW vorbefüllten Erzeugnissen ohne Quote) nicht gilt.
Der Ausnahmecode Y179 ist in den Fällen zu verwenden, in welchen vorbefüllte Erzeugnisse (bspw. Klimaanlagen) mit anderen als in Anhang I Gruppe 1 (VB-0830 Anlage 1) (teilfluorierte Kohlenwasserstoffe/HFKW) der Verordnung (EU) Nr. 2024/573 aufgeführten F-Gasen vorbefüllt sind und dementsprechend nicht im Rahmen des Quotensystems berücksichtigt werden müssen.
Bundesministerium für Finanzen, 25. Juni 2025
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | VO 2024/573 , ABl. L 2024/573 vom 20.02.2024 |
Schlagworte: | Fluorierte Treibhausgase, F-Gas |
Verweise: | VB-0830 Anlage 4 |