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Information zu der am 24. Juni 2025 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Artenschutz (VB-0330)

BMF2025-0.492.78824.6.20252025

Im Hinblick auf die Aktualisierung der Listen der Schutzzentren sowie der Sachverständigen im Artenschutzbereich wurde die VB-0330 angepasst.

Des Weiteren wurden die sich ergebenden Änderungen durch die Verordnung (EU) 2025/130 zur Beschreibung der Exemplare der zu benutzenden Codes und Maßeinheiten in die Arbeitsrichtlinie eingearbeitet.

Bundesministerium für Finanzen, 24. Juni 2025

Zusatzinformationen

Materie:

Zoll

betroffene Normen:

VO 338/97 , ABl. Nr. L 61 vom 03.03.1997 S. 1

Schlagworte:

Artenschutz, CITES

Verweise:

VB-0330

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