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Information zur Arbeitsrichtlinie Russland Embargo (AH-2075)

BMF2025-0.399.43123.5.20252025

Mit Verordnung (EU) 2025/932 des Rates vom 20. Mai 2025 wurde die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, abgeändert.

Durch das nunmehr 17. Sanktionenpaket gegenüber Russland wurden insbesondere

•weitere Güter in die Liste der Güter, die zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands oder zur Entwicklung seines Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten und die von Russland in seinem Angriffskrieg gegen die Ukraine verwendet wurden, aufgenommen. Darunter befinden sich Güter, die zur Entwicklung oder Herstellung seiner militärischen Systeme beitragen, wie chemische Ausgangsstoffe für energetische Materialien und Ersatzteile für Werkzeugmaschinen (Anhang VII der Verordnung (EU) Nr. 833/2014);

•weitere zahlreiche Personen und Einrichtungen, die mit dem russischen militärisch-industriellen Komplex in Verbindung stehen, in die Sanktionslisten aufgenommen.

Diese Änderungen wurden in der Arbeitsrichtlinie Russland Embargo (AH-2075) berücksichtigt.

Bundesministerium für Finanzen, 23. Mai 2025

Zusatzinformationen

Materie:

Zoll

betroffene Normen:

VO 833/2014 , ABl. Nr. L 229 vom 31.07.2014 S. 1
Anhang VII VO 833/2014 , ABl. Nr. L 229 vom 31.07.2014 S. 1

Schlagworte:

restriktive Maßnahmen, Dual-Use, Russland

Verweise:

AH-2075

Stichworte