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Information zur Arbeitsrichtlinie Syrien-Embargo (AH-2608)

BMF2025-0.155.60827.2.20252025

Mit Verordnung (EU) 2025/407 des Rates vom 24. Februar 2025 wurde die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien wie folgt geändert:

-Aussetzung des Ausfuhrverbotes und Durchfuhrverbotes

-von Schlüsselausrüstung und Schlüsseltechnologie für Erdöl und Erdgas;

-von Ausrüstung für den Bau von Kernkraftwerken;

-von Flugturbinenkraftstoff und Kraftstoffadditive;

-von syrischer Währung.

-Aussetzung des Einfuhrverbotes

-von Rohöl sowie Erdölprodukten.

-Aufhebung der Befristung der derzeitigen Ausnahme für humanitäre Zwecke von den Maßnahmen zum Einfrieren von Vermögenswerten.

Diese Änderungen wurden bereits in der Arbeitsrichtlinie Syrien-Embargo (AH-2608) berücksichtigt.

Bundesministerium für Finanzen, 27. Februar 2025

Zusatzinformationen

Materie:

Zoll

betroffene Normen:

VO 36/2012 , ABl. Nr. L 16 vom 19.01.2012 S. 1

Schlagworte:

Aussetzung von restriktiven Maßnahmen, Ausfuhrverbot, Einfuhrverbot

Verweise:

AH-2608

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