Mit Verordnung (EU) 2025/407 des Rates vom 24. Februar 2025 wurde die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien wie folgt geändert:
-Aussetzung des Ausfuhrverbotes und Durchfuhrverbotes
-von Schlüsselausrüstung und Schlüsseltechnologie für Erdöl und Erdgas;
-von Ausrüstung für den Bau von Kernkraftwerken;
-von Flugturbinenkraftstoff und Kraftstoffadditive;
-von syrischer Währung.
-Aussetzung des Einfuhrverbotes
-von Rohöl sowie Erdölprodukten.
-Aufhebung der Befristung der derzeitigen Ausnahme für humanitäre Zwecke von den Maßnahmen zum Einfrieren von Vermögenswerten.
Diese Änderungen wurden bereits in der Arbeitsrichtlinie Syrien-Embargo (AH-2608) berücksichtigt.
Bundesministerium für Finanzen, 27. Februar 2025
Zusatzinformationen | |
---|---|
Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | VO 36/2012 , ABl. Nr. L 16 vom 19.01.2012 S. 1 |
Schlagworte: | Aussetzung von restriktiven Maßnahmen, Ausfuhrverbot, Einfuhrverbot |
Verweise: | AH-2608 |