- Lageplan
- Bauplan (bestehend aus einem Grundriss, einem Aufriss, einem Schnitt und einer Seitenansicht)
- Detailzeichnungen zu einem Bauplan
- statistische Berechnungen
- Baubeschreibung (inkl. AGWR II - Datenblatt)
- Grundbuchsauszug
- Energieausweis
- Anrainerverzeichnis
- Bestätigung der Kanaldichtheitsprüfung
- Zustimmungserklärung des Nachbarn (siehe Rz 446)
Beispiel:
Werden einem gebührenpflichtigen Ansuchen um Baubewilligung für ein Gebäude ein Lageplan, ein Bauplan (bestehend aus einem Grundriss, einem Aufriss, einer Seitenansicht) sowie statische Berechnungen und eine Baubeschreibung angeschlossen, so sind der Lageplan als eine, der Bauplan (Grundriss, Aufriss, Seitenansicht zusammen) als zweite, die statischen Berechnungen als dritte und die Baubeschreibung als vierte Beilage anzusehen. Werden dazu noch Detailzeichnungen usw. angeschlossen, zählen sie nicht mehr zum Bauplan, sondern sind weitere jeweils selbständige Beilagen. Die Summe aller Detailpläne kann somit nicht als Einheit angesehen werden.
- Zustimmungserklärung
- Koordinatenverzeichnis
- Lageplan
- Polygonzugsübersicht
- Netzausgleich
- Teilungsausweis
- Flächenberichtigungsanzeige
- Erklärungen nach § 37 Abs. 1 Z 2 VermG ("Naturstandsklausel")
Beispiel 1:
Ein Lageplan, ein Bauplan, statistische Berechnungen und eine Baubeschreibung werden in einem Aktenheft dem Ansuchen um Baubewilligung beigelegt. Inhaltlich liegen vier verschiedene Beilagen vor, die jeweils mit 3,90 Euro pro Bogen (siehe Rz 104 ff) zu vergebühren sind.
Beispiel 2:
Ein Lageplan, ein Bauplan, statistische Berechnungen und eine Baubeschreibung werden in einem PDF elektronisch dem Ansuchen um Baubewilligung beigelegt. Inhaltlich liegen vier verschiedene Beilagen vor, die jeweils mit 3,90 Euro zu vergebühren sind. Die Anzahl der Bogen muss nicht ermittelt werden (siehe Rz 364).
Beispiel 3:
Ein Lageplan, ein Bauplan, statistische Berechnungen und eine Baubeschreibung werden gemeinsam auf einem DIN A3 - Blatt einem Ansuchen um Baubewilligung beigelegt. Inhaltlich liegen vier verschiedene Beilagen vor, die jeweils mit 3,90 Euro (jeweils ein angefangener Bogen) zu vergebühren sind.
Beispiel:
Ein Lageplan, ein Bauplan, statistische Berechnungen und eine Baubeschreibung werden gemeinsam auf einem DIN A0 - Blatt einem Ansuchen um Baubewilligung beigelegt. Inhaltlich liegen vier verschiedene Beilagen vor. Da sich diese Beilagen auf einem Bogen in Übergröße befinden, ist - unabhängig von der Anzahl an Beilagen - nur eine Beilage in Übergröße mit 2 x 3,90 Euro zu vergebühren.
10.4.8. Gebührenschuld und Gebührenschuldner
10.4.8.1. Entstehen der Gebührenschuld
Die Gebührenschuld für Beilagen entsteht, wenn die schriftliche Erledigung über das in der Eingabe enthaltene Anbringen dem Einschreiter zugestellt wird (siehe Rz 138 ff).10.4.8.2. Gebührenschuldner
Zur Entrichtung der Beilagengebühr ist derjenige verpflichtet, in dessen Interesse die Eingabe eingebracht oder das Beilagen beinhaltende Protokoll verfasst wird (siehe Rz 179 ff).Randzahlen 390 bis 399: derzeit frei