Madrider Markenabkommen – Ausführungsordnung

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2008

§ 0

Madrider Markenabkommen – Ausführungsordnung

Kurztitel

Madrider Markenabkommen – Ausführungsordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 109/1997 zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 90/2008

Inkrafttretensdatum

01.09.2008

Außerkrafttretensdatum

31.08.2009

Langtitel

(Übersetzung)

Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll zu diesem Abkommen

StF: BGBl. III Nr. 109/1997

Änderung

BGBl. III Nr. 31/1998

BGBl. III Nr. 208/2000

BGBl. III Nr. 270/2002

BGBl. III Nr. 70/2005

BGBl. III Nr. 43/2006

BGBl. III Nr. 37/2007

BGBl. III Nr. 90/2008

Ratifikationstext

Die Vereinbarung ist gemäß ihrer Regel 40 Abs. 1 mit 1. April 1996 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Verzeichnis der Regeln

Kapitel 1: Allgemeine Bestimmungen

Regel

1:

Abkürzungen (Anm.: Kurzbezeichnungen)

Regel

1bis:

Benennungen, für die das Abkommen maßgebend ist, und Benennungen, für die das Protokoll maßgebend ist

Regel

2:

Mitteilungen an das Internationale Büro; Unterschrift (Anm.: Mitteilung an das Internationale Büro)

Regel

3:

Vertretung vor dem Internationalen Büro

Regel

4:

Berechnung der Fristen

Regel

5:

Störungen im Post- und Zustelldienst

Regel

6:

Sprachen

Regel

7:

Notifikation bestimmter besonderer Erfordernisse

Kapitel 2: Internationale Gesuche

Regel

8:

Mehrere Hinterleger

Regel

9:

Erfordernisse bezüglich des internationalen Gesuchs

Regel

10:

Gebühren für das internationale Gesuch

Regel

11:

Andere als die Klassifikation der Waren und Dienstleistungen betreffende Mängel (Anm.: Andere als die Klassifikation oder die Angabe der Waren und Dienstleistungen betreffende Mängel)

Regel

12:

Mängel in bezug auf die Klassifikation der Waren und Dienstleistungen

Regel

13:

Mängel in bezug auf die Angabe der Waren und Dienstleistungen

Kapitel 3: Internationale Registrierungen

Regel

14:

Eintragung der Marke im internationalen Register

Regel

15:

Datum der internationalen Registrierung in besonderen Fällen (Anm.: Datum der internationalen Registrierung)

Kapitel 4: Sachverhalte bei den Vertragsparteien, die internationale Registrierungen berühren

Regel

16:

Frist für die Schutzverweigerung bei Widersprüchen (Anm.: Frist für die Mitteilung über eine vorläufige Schutzverweigerung, die auf einen Widerspruch gestützt ist)

Regel

17:

Mitteilung der Schutzverweigerung (Anm.: Vorläufige Schutzverweigerung und Erklärung über die Schutzgewährung)

Regel

18:

Nicht vorschriftsmäßige Schutzverweigerungen (Anm.: Nicht vorschriftsmäßige Mitteilungen über die vorläufige Schutzverweigerung)

Regel

19:

Ungültigerklärungen in den benannten Vertragsparteien

Regel

20:

Einschränkung des Verfügungsrechts des Inhabers

(Anm.:

 

Regel

20bis:

Lizenzen)

Regel

21:

Ersetzung einer nationalen oder regionalen Eintragung durch eine internationale Registrierung

(Anm.:

 

Regel

21bis:

Andere Sachverhalte hinsichtlich der Inanspruchnahme des Zeitrangs)

Regel

22:

Erlöschen der Wirkung des Basisgesuchs, der sich aus ihm ergebenden Eintragung oder der Basiseintragung

Regel

23:

Teilung des Basisgesuchs, der sich aus ihm ergebenden Eintragung oder der Basiseintragung (Anm.: Teilung oder Zusammenführung von Basisgesuchen, von sich aus ihnen ergebenden Eintragungen oder von Basiseintragungen)

Kapitel 5: Nachträgliche Benennungen; Änderungen

Regel

24:

Benennung im Anschluß an die internationale Registrierung (Anm.: Benennung im Anschluss an die internationale Registrierung)

Regel

25:

Antrag auf Eintragung einer Änderung; Antrag auf Eintragung einer Löschung

Regel

26:

Mängel in den Anträgen auf Eintragung einer Änderung und auf Eintragung einer Löschung

Regel

27:

Eintragung und Mitteilung einer Änderung oder einer Löschung; Erklärung über die Unwirksamkeit einer Änderung des Inhabers (Anm.: Eintragung und Mitteilung einer Änderung oder einer Löschung; Zusammenführung internationaler Registrierungen; Erklärung über die Unwirksamkeit einer Änderung des Inhabers oder einer Einschränkung)

Regel

28:

Berichtigungen im internationalen Register

Kapitel 6: Erneuerungen

Regel

29:

Offiziöse Mitteilung über den Schutzablauf

Regel

30:

Einzelheiten betreffend die Erneuerung

Regel

31:

Eintragung der Erneuerung; Mitteilung und Bescheinigung

Kapitel 7: Blatt und Datenbank

Regel

32:

Blatt

Regel

33:

Elektronische Datenbank

Kapitel 8: Gebühren

Regel

34:

Zahlung der Gebühren (Anm.: Gebührenbeträge und Zahlung der Gebühren)

Regel

35:

Währung, in der die Zahlungen zu entrichten sind

Regel

36:

Gebührenfreiheit

Regel

37:

Verteilung der Zusatz- und Ergänzungsgebühren

Regel

38:

Gutschrift individueller Gebühren auf den Konten der beteiligten Vertragsparteien (Anm.: Gutschrift individueller Gebühren auf den Konten der betroffenen Vertragsparteien

Kapitel 9: Verschiedenes

Regel

39:

Fortdauer der Wirkungen internationaler Registrierungen in bestimmten Nachfolgestaaten

Regel

40:

Inkrafttreten; Übergangsbestimmungen

(Anm.:

 

Regel

41:

Verwaltungsvorschriften)

(Anm.: Anlage

Gebührenverzeichnis)

   

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