§ 0
Madrider Markenabkommen – Ausführungsordnung
Kurztitel
Madrider Markenabkommen – Ausführungsordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 109/1997
Inkrafttretensdatum
01.04.2002
Außerkrafttretensdatum
31.03.2004
Langtitel
(Übersetzung)
Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll zu diesem Abkommen
StF: BGBl. III Nr. 109/1997
Änderung
BGBl. III Nr. 31/1998
BGBl. III Nr. 208/2000
BGBl. III Nr. 270/2002
Ratifikationstext
Die Vereinbarung ist gemäß ihrer Regel 40 Abs. 1 mit 1. April 1996 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Verzeichnis der Regeln | ||
Kapitel 1: Allgemeine Bestimmungen | ||
Regel | 1: | Abkürzungen |
Regel | 2: | Mitteilungen an das Internationale Büro; Unterschrift (Anm.:Mitteilung an das Internationale Büro) |
Regel | 3: | Vertretung vor dem Internationalen Büro |
Regel | 4: | Berechnung der Fristen |
Regel | 5: | Störungen im Post- und Zustelldienst |
Regel | 6: | Sprachen |
Regel | 7: | Notifikation bestimmter besonderer Erfordernisse |
Kapitel 2: Internationale Gesuche | ||
Regel | 8: | Mehrere Hinterleger |
Regel | 9: | Erfordernisse bezüglich des internationalen Gesuchs (Anm.:Erfordernisse bezüglich des Internationalen Gesuchs) |
Regel | 10: | Gebühren für das internationale Gesuch |
Regel | 11: | Andere als die Klassifikation der Waren und Dienstleistungen betreffende Mängel |
Regel | 12: | Mängel in bezug auf die Klassifikation der Waren und Dienstleistungen |
Regel | 13: | Mängel in bezug auf die Angabe der Waren und Dienstleistungen |
Kapitel 3: Internationale Registrierungen | ||
Regel | 14: | Eintragung der Marke im internationalen Register |
Regel | 15: | Datum der internationalen Registrierung in besonderen Fällen (Anm.:Datum der internationalen Registrierung) |
Kapitel 4: Sachverhalte bei den Vertragsparteien, die internationale Registrierungen berühren | ||
Regel | 16: | Frist für die Schutzverweigerung bei Widersprüchen (Anm.:Frist für die Mitteilung einer vorläufigen Schutzverweigerung, die auf einen Widerspruch gestützt ist) |
Regel | 17: | Mitteilung der Schutzverweigerung (Anm.:Vorläufige Schutzverweigerung und Erklärung über die Schutzgewährung) |
Regel | 18: | Nicht vorschriftsmäßige Schutzverweigerungen (Anm.: Nicht vorschriftsmäßige Mitteilungen über die vorläufige Schutzverweigerung) |
Regel | 19: | Ungültigerklärungen in den benannten Vertragsparteien |
Regel | 20: | Einschränkung des Verfügungsrechts des Inhabers |
(Anm.: |
| |
Regel | 20bis: | Lizenzen) |
Regel | 21: | Ersetzung einer nationalen oder regionalen Eintragung durch eine internationale Registrierung |
Regel | 22: | Erlöschen der Wirkung des Basisgesuchs, der sich aus ihm ergebenden Eintragung oder der Basiseintragung |
Regel | 23: | Teilung des Basisgesuchs, der sich aus ihm ergebenden Eintragung oder der Basiseintragung (Anm.:Teilung oder Zusammenführung von Basisgesuchen, von sich aus ihnen ergebenden Eintragungen oder von Basiseintragungen) |
Kapitel 5: Nachträgliche Benennungen; Änderungen | ||
Regel | 24: | Benennung im Anschluß an die internationale Registrierung (Anm.:Benennung im Anschluss an die internationale Registrierung) |
Regel | 25: | Antrag auf Eintragung einer Änderung; Antrag auf Eintragung einer Löschung |
Regel | 26: | Mängel in den Anträgen auf Eintragung einer Änderung und auf Eintragung einer Löschung |
Regel | 27: | Eintragung und Mitteilung einer Änderung oder einer Löschung; Erklärung über die Unwirksamkeit einer Änderung des Inhabers (Anm.:Eintragung und Mitteilung einer Änderung oder einer Löschung; Zusammenführung internationaler Registrierungen; Erklärung über die Unwirksamkeit einer Änderung des Inhabers oder einer Einschränkung) |
Regel | 28: | Berichtigungen im internationalen Register |
Kapitel 6: Erneuerungen | ||
Regel | 29: | Offiziöse Mitteilung über den Schutzablauf |
Regel | 30: | Einzelheiten betreffend die Erneuerung |
Regel | 31: | Eintragung der Erneuerung; Mitteilung und Bescheinigung |
Kapitel 7: Blatt und Datenbank | ||
Regel | 32: | Blatt |
Regel | 33: | Elektronische Datenbank |
Kapitel 8: Gebühren | ||
Regel | 34: | Zahlung der Gebühren (Anm.:Gebührenbeträge und Zahlung der Gebühren) |
Regel | 35: | Währung, in der die Zahlungen zu entrichten sind |
Regel | 36: | Gebührenfreiheit |
Regel | 37: | Verteilung der Zusatz- und Ergänzungsgebühren |
Regel | 38: | Gutschrift individueller Gebühren auf den Konten der beteiligten Vertragsparteien (Anm.:Gutschrift individueller Gebühren auf den Konten der betroffenen Vertragsparteien) |
Kapitel 9: Verschiedenes | ||
Regel | 39: | Fortdauer der Wirkungen internationaler Registrierungen in bestimmten Nachfolgestaaten |
Regel | 40: | Inkrafttreten; Übergangsbestimmungen (Anm.:In-Kraft-Treten; Übergangsbestimmungen) |
(Anm.: |
| |
Regel | 41: | Verwaltungsvorschriften) |
(Anm.: Anlage | Gebührenverzeichnis) | |
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