AUFKLEBER
Artikel 91
Das Beförderungsunternehmen sorgt dafür, daß die im T 1- oder T 2-Verfahren abgewickelten Beförderungen durch Aufkleber mit einem Piktogramm gekennzeichnet werden, dessen Muster in Anhang XIV (Anm.: Anhang nicht darstellbar) abgebildet ist. Die Aufkleber werden auf dem Übergabeschein TR sowie an dem Großbehälter angebracht.
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