Artikel 73 Burgenländisches Euro-Anpassungsgesetz 2001

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2002

Artikel 73

Änderung des Burgenländischen Wählerevidenz-Gesetzes

Das Burgenländische Wählerevidenz-Gesetz, LGBl. Nr. 5/1996, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 7/2000, wird wie folgt geändert:

Im § 10 wird der Betrag „S 6.000,-" durch den Betrag „440 Euro" ersetzt.

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