Artikel 73
Änderung des Burgenländischen Wählerevidenz-Gesetzes
Das Burgenländische Wählerevidenz-Gesetz, LGBl. Nr. 5/1996, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 7/2000, wird wie folgt geändert:
Im § 10 wird der Betrag „S 6.000,-" durch den Betrag „440 Euro" ersetzt.
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