SICHERHEITSTITEL MIT BESCHRÄNKTER GELTUNG
Artikel 44
Der Sicherungsgeber kann Sicherheitstitel aushändigen, die
- nicht für T 1- oder T 2-Verfahren mit Waren der in Anhang VIII bezeichneten Art gelten;
- für andere als die nach dem ersten Gedankenstrich bezeichneten Waren nur bis zu maximal sieben Titeln je Beförderungsmittel im Sinne des Artikels 12 Absatz 2 der Anlage 1 verwendet werden können.
Zu diesem Zweck bringt der Sicherungsgeber auf dem oder den auszuhändigenden Sicherheitstiteln diagonal in Großbuchstaben einen der nachstehenden Vermerke mit einem Hinweis auf diesen Artikel an:
- VALIDEZ LIMITADA
- BEGREAENSET GYLDIGHED
- BESCHRÄNKTE GELTUNG
- (Anm.: griechische Buchstaben nicht darstellbar)
- LIMITED VALIDITY
- VALIDITE LIMITEE
- VALIDITA LIMITATA
- BEPERKTE GELDIGHEID
- VALIDADE LIMITADE
- VOIMASSA RAJOITETUSTI
- TAKMARKAD GILDISSVID
- BEGRENSET GYLDIGHET
- BEGRÄNSAD GILTIGHET
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