Artikel 44
Änderung der Landtagswahlordnung 1995
Die Landtagswahlordnung 1995, LGBl. Nr. 4/1996, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 62/2000, wird wie folgt geändert:
Im § 94 Abs. 2 wird der Betrag „10 000 S" durch den Betrag „730 Euro" ersetzt.
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