Art. 1 § 111 TKG

Alte FassungIn Kraft seit 01.8.1997

Aufgaben

§ 111

§ 111. Der Telekom-Control-Kommission sind folgende Aufgaben zugewiesen:

  1. 1. Erteilung, Entziehung und Widerruf von Konzessionen sowie Zustimmung bei Übertragung und Änderungen von Konzessionen gemäß §§ 15, 16 und 23,
  2. 2. Genehmigung von Geschäftsbedingungen und Entgelten und Ausübung des Widerspruchsrechts gemäß § 18,
  3. 3. Ermittlung des aus dem Universaldienstfonds zu leistenden finanziellen Ausgleichs gemäß § 29,
  4. 4. Feststellung des an den Universaldienstfonds zu leistenden Betrages gemäß § 30,
  5. 5. Feststellung, welcher Anbieter gemäß § 33 als marktbeherrschend einzustufen ist,
  6. 6. Festlegung der Bedingungen für die Zusammenschaltung im Streitfall gemäß §§ 37 und 38 und
  7. 7. Feststellung über die Nichteinhaltung des Quersubventionsverbotes gemäß § 44.

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