Aufgaben
§ 111
§ 111. Der Telekom-Control-Kommission sind folgende Aufgaben zugewiesen:
- 1. Erteilung, Entziehung und Widerruf von Konzessionen sowie Zustimmung bei Übertragung und Änderungen von Konzessionen gemäß §§ 15, 16 und 23,
- 2. Genehmigung von Geschäftsbedingungen und Entgelten und Ausübung des Widerspruchsrechts gemäß § 18,
- 3. Ermittlung des aus dem Universaldienstfonds zu leistenden finanziellen Ausgleichs gemäß § 29,
- 4. Feststellung des an den Universaldienstfonds zu leistenden Betrages gemäß § 30,
- 5. Feststellung, welcher Anbieter gemäß § 33 als marktbeherrschend einzustufen ist,
- 6. Festlegung der Bedingungen für die Zusammenschaltung im Streitfall gemäß §§ 37 und 38 und
- 7. Feststellung über die Nichteinhaltung des Quersubventionsverbotes gemäß § 44.
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