Aufgaben
§ 111.
Der Telekom-Control-Kommission sind folgende Aufgaben zugewiesen:
- 1. Erteilung, Entziehung und Widerruf von Konzessionen sowie Zustimmung bei Übertragung und Änderungen von Konzessionen gemäß §§ 15, 16 und 20 bis 23,
- 2. Genehmigung von Geschäftsbedingungen und Entgelten und Ausübung des Widerspruchsrechts gemäß § 18,
- 3. Ermittlung des aus dem Universaldienstfonds zu leistenden finanziellen Ausgleichs gemäß § 29,
- 4. Feststellung des an den Universaldienstfonds zu leistenden Betrages gemäß § 30,
- 5. Feststellung, welcher Anbieter gemäß § 33 als marktbeherrschend einzustufen ist,
- 6. Festlegung der Bedingungen für die Zusammenschaltung im Streitfall gemäß §§ 37 bis 41,
- 7. Feststellung über die Nichteinhaltung des Quersubventionsverbotes gemäß § 44,
- 8. Festlegung der Bedingungen für die Mitbenutzung im Streitfall gemäß § 7 Abs. 2 bis 8.
Zuletzt aktualisiert am
21.10.2020
Gesetzesnummer
10012688
Dokumentnummer
NOR12161796
alte Dokumentnummer
N9199912904Y
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