Anlage
Gegenstände gemäß § 7 Abs. 2
für die Facharbeiter-Aufstiegsausbildung
1 ein einschlägiger Lehrberuf (oder, wenn für die betreffende
Verwendung ein einschlägiger Lehrberuf nicht besteht, ein gleichwertiges Fachgebiet)
für den fachlichen Hilfsdienst höherer Art. 2 Archivwesen
3 Bibliothekswesen
4 Gärtnerei
5 Laboratoriumsdienst (unter besonderer Berücksichtigung der Verwendung des Bediensteten)
6 Dienst an Museen, Sammlungen und Baudenkmälern
7 Dienst der Schulwarte
8 Dienst der Telefonisten
9 Tierpflege
für den statistischen Dienst
10 Statistik
für die technischen Dienste
11 Bauwesen
12 Elektrizitätswesen
13 Feinmechanik und Apparatebau
14 Kraftfahrwesen
15 technischer Dienst im Bereich des Bundesministeriums für
Landesverteidigung (unter besonderer Berücksichtigung der Verwendung des Bediensteten)
16 Maschinenwesen
17 Straßenwärterdienst
18 technischer Dienst an Unterrichtsanstalten
19 technischer Dienst an wissenschaftlichen Anstalten
20 technisches Zeichnen
für die sonstigen Verwendungen
21 Gestütswesen
22 Dienst der Militärhundeführer
23 Dienst der Schwimmhallenwarte
24 Wirtschaftsdienst
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