Anlage
Gegenstände gemäß § 7 Abs. 2
für die Facharbeiter-Aufstiegsausbildung
- 1ein einschlägiger Lehrberuf (oder, wenn für die betreffende Verwendung ein einschlägiger Lehrberuf nicht besteht, ein gleichwertiges Fachgebiet)
für den fachlichen Hilfsdienst höherer Art. 2 Archivwesen
- 3 Bibliothekswesen
- 4 Gärtnerei
- 5 Laboratoriumsdienst (unter besonderer Berücksichtigung der Verwendung des Bediensteten)
- 6 Dienst an Museen, Sammlungen und Baudenkmälern
- 7 Dienst der Schulwarte
- 8 Dienst der Telefonisten
- 9 Tierpflege
für den statistischen Dienst
- 1 0Statistik
für die technischen Dienste
- 11 Bauwesen
- 12 Elektrizitätswesen
- 13 Feinmechanik und Apparatebau
- 14 Kraftfahrwesen
- 15technischer Dienst im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung (unter besonderer Berücksichtigung der Verwendung des Bediensteten)
- 16 Maschinenwesen
- 17 Straßenwärterdienst
- 18technischer Dienst an Unterrichtsanstalten
- 19technischer Dienst an wissenschaftlichen Anstalten
- 2 0technisches Zeichnen
für die sonstigen Verwendungen
- 21 Gestütswesen
- 22 Dienst der Militärhundeführer
- 23 Punzierungswesen
- 24 Dienst der Schwimmhallenwarte
- 25 Wirtschaftsdienst
Fassung zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 119/2002
Schlagworte
Prüfungsgegenstände
Zuletzt aktualisiert am
08.10.2018
Gesetzesnummer
10008458
Dokumentnummer
NOR40036429
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