Anlage Grundausbildungen für die Verwendungsgruppen D und P 3 und über die Facharbeiter-Aufstiegsausbildung

Alte FassungIn Kraft seit 23.12.1989

Anlage

Gegenstände gemäß § 7 Abs. 2

für die Facharbeiter-Aufstiegsausbildung

1 ein einschlägiger Lehrberuf (oder, wenn für die betreffende

Verwendung ein einschlägiger Lehrberuf nicht besteht, ein gleichwertiges Fachgebiet)

für den fachlichen Hilfsdienst höherer Art. 2 Archivwesen

3 Bibliothekswesen

4 Gärtnerei

5 Laboratoriumsdienst (unter besonderer Berücksichtigung der Verwendung des Bediensteten)

6 Dienst an Museen, Sammlungen und Baudenkmälern

7 Dienst der Schulwarte

8 Dienst der Telefonisten

9 Tierpflege

für den statistischen Dienst

10 Statistik

für die technischen Dienste

11 Bauwesen

12 Elektrizitätswesen

13 Feinmechanik und Apparatebau

14 Kraftfahrwesen

15 technischer Dienst im Bereich des Bundesministeriums für

Landesverteidigung (unter besonderer Berücksichtigung der Verwendung des Bediensteten)

16 Maschinenwesen

17 Straßenwärterdienst

18 technischer Dienst an Unterrichtsanstalten

19 technischer Dienst an wissenschaftlichen Anstalten

20 technisches Zeichnen

für die sonstigen Verwendungen

21 Gestütswesen

22 Dienst der Militärhundeführer

23 Punzierungswesen

24 Dienst der Schwimmhallenwarte

25 Wirtschaftsdienst

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