Anlage 9 BörseG

Alte FassungIn Kraft seit 01.12.1989

Anlage 9

Anlage I

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Schema I SCHEMA FÜR DEN PROSPEKT FÜR DIE EINBEZIEHUNG VON AKTIEN IN DEN GEREGELTEN FREIVERKEHR Kapitel 1

Angaben über die Personen, welche die Verantwortung für den Prospekt übernehmen und Angaben über die Abschlußprüfung wie Schema A Kapitel 1

Kapitel 2

Angaben über das Grundkapital und die Aktien

  1. 1. Die Einteilung des Grundkapitals nach Art, Zahl, Nummern und sonstigen Berichtigungen der Aktien;
  2. 2. Datierung der Aktien, ihre Dividendenberechtigung und Ausstattung mit Gewinnanteilscheinen und Erneuerungsschein;
  3. 3. Bestehende Genußrechte, Optionsrechte auf Aktien oder sonstige Aktienbezugsrechte;
  4. 4. Eine Übersicht über die Entwicklung des Grundkapitals und die bisher ausgeschütteten Dividenden;
  5. 5. Angabe der Börsen, an denen die Aktien und Gesellschaft bereits notieren oder gehandelt werden oder bei denen annähernd gleichzeitig ein Zulassungsantrag gestellt wird.

Kapitel 3

Angaben über die Gesellschaft

  1. 1. Firma und Sitz der Gesellschaft;
  2. 2. Gegenstand des Unternehmens;
  3. 3. Geschäftsjahr der Gesellschaft;
  4. 4. Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates;
  5. 5. der letzte Jahresabschluß, Gewinn- und Verlustrechnung samt Geschäftsbericht;
  6. 6. Angaben über die Höhe der Umsätze, die Steuern vom Einkommen, vom Ertrag und vom Vermögen aufgegliedert nach den einzelnen Steuerarten;
  7. 7. Angaben über aus der Jahresbilanz nicht ersichtliche Haftungsverhältnisse einschließlich Pfandbestellungen und Sicherungsübereignungen, die Verbindlichkeiten aufgegliedert nach Fristen bis zu und über 5 Jahre;
  8. 8. eine Darstellung der von der Gesellschaft allenfalls ausgegebenen Schuldverschreibungen, insbesondere Zinssatz, offene Restschuld, Laufzeit und Tilgungsmodalitäten;
  9. 9. eine Besitz- und Betriebsbeschreibung, insbesondere die Anzahl der Beschäftigten, Beteiligungen an anderen Aktiengesellschaften von mindestens 25 vH und bedeutende Betriebsveränderungen während des letzten Jahres;
  10. 10. Unternehmenskennzahlen, insbesondere Eigenkapitalquote, Cash-flow zur Betriebsleistung, Rentabilität des Gesamtkapitals und Effektivverschuldung zu Cash-flow gemäß Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 29. September 1982, BGBl. Nr. 505.

Kapitel 4

Angaben über die Stellung der Aktionäre

  1. 1. Die Zahl-, Einreichungs- und Hinterlegungsstelle am Sitzort der Börse;
  2. 2. Angaben über die Stimmrechte der Aktionäre;
  3. 3. Bestimmungen über die Verteilung des Gewinnes, insbesondere aber Gewinn- und Verlustausschließungsverträge;
  4. 4. Angaben über die Art der Veröffentlichung von die Rechte der Aktionäre berührenden Tatsachen, insbesondere die Einberufung der Hauptversammlung.

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