Anlage 3 GuK-LFV

Alte FassungIn Kraft seit 28.12.2005

Anlage 3

Anlage 3/2

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Leis-

tungs-

LERNFELD IV Kompetenzen Stunden fest-

stel-

lung

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Lehren und Lernen (Teil II) - Wissenschaftliche 150 Kom-

Die Kenntnisse der Auswahl und Erkenntnisse missi-

des sachlogischen Aufbaus des (insbesondere onelle

Bildungsgutes sollen den/die Forschungsergeb- Prü-

Teilnehmer/Teilnehmerin nisse) für den fung

befähigen, den Aufbau von Pflegeunterricht

Unterrichtsinhalten der nutzbar und

Gesundheits- und umsetzbar machen;

Krankenpflege, die - zielgruppenorien-

Schwerpunktsetzung und die tiert für die

logische Abfolge zu sichern Pflegetätigkeit

sowie den Unterricht relevante

praxisnah, nachvollziehbar Aufgaben und

und überprüfbar zu machen. Problemstellungen

Schwerpunkte des Lernfeldes: identifizieren;

Planung, Durchführung und - Lehrinhalte und

Evaluierung des Unterrichts Zieldimensionen

und des angeleiteten vor dem Anforde-

Praktikums nach rungsprofil

fachdidaktischen Prinzipien „Pflege“

auswählen,

aktualisieren,

reduzieren und

für den

Unterricht in

Theorie und

Praxis

legitimieren;

- im Unterrichts-

gegenstand

aufeinander

aufbauende

inhaltliche

Schwerpunkte

setzen und diese

laufend

adaptieren;

- Praxisaufgaben

und

Problemstellungen

relevanten Anwen-

dungskonzepten

zuführen;

- für die

Berufspraxis

relevante

Fertigkeiten

lehren und

trainieren;

- Unterricht

planen,

durchführen und

reflektieren.

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