Anlage 3 Europäisches Übereinkommen über die Internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN)

Alte FassungIn Kraft seit 28.2.2009

Anlage 3

— TEIL 3

Verzeichnisse der gefährlichen Güter, Sondervorschriften und Freistellungen im Zusammenhang mit begrenzten und freigestellten Mengen

(Anm.: Teil 3 ist als PDF dokumentiert.)

Zusatzdokumente: Teil 3 erster Teil , Teil 3 Fortsetzung Tabelle B , Teil 3 Tabelle A 

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