Anlage 3 Europäisches Übereinkommen über die Internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN)

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2011

Anlage 3

— TEIL 3

Verzeichnisse der gefährlichen Güter, Sondervorschriften und Freistellungen im Zusammenhang mit begrenzten und freigestellten Mengen

(Anm.: Teil 3 und die Änderungen, BGBl. III Nr. 127/2010 und BGBl. III Nr. 12/2011, sind als PDF dokumentiert.)

Zusatzdokumente: 2. Änderung , 1. Änderung , Teil 3 erster Teil , Teil 3 Fortsetzung Tabelle B , Teil 3 Tabelle A 

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