Anlage 14 Bgld. Vergabegesetz 2001 - LVergG

Alte FassungIn Kraft seit 21.8.2001

Anlage 14

Anhang XIV

Muster für die Bekanntmachung über die Anwendung

eines Prüfsystems gemäß § 120 Abs. 9

  1. 1. Name, Anschrift (e-mail Adresse), Telegrammanschrift, Telefon-, Telex- und Telefaxnummer des Auftraggebers.
  2. 2. Zweck und Beschreibung des Prüfsystems (Beschreibung der Waren, Dienstleistungen oder Bauarbeiten - oder ihrer jeweiligen Kategorien -, die im Rahmen dieses Systems zu beziehen, zu erbringen bzw. zu erstellen sind).
  3. 3. Die Bedingungen, die Unternehmer auf Grund des Systems und der Methoden, mit deren Hilfe die einzelnen Bedingungen überprüft werden, im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen. Ist die Beschreibung dieser Bedingungen und Prüfungsverfahren umfangreich und beruht sie auf Unterlagen, die für die interessierten Unternehmer zur Verfügung stehen, so reichen eine Zusammenfassung der wesentlichen Bedingungen und Verfahren sowie ein Hinweis auf diese Unterlagen.
  4. 4. Gültigkeitsdauer des Prüfsystems und formale Vorschriften für ihre Verlängerung.
  5. 5. Hinweis darauf, dass die Bekanntmachung als Aufruf zum Wettbewerb benutzt wird.
  6. 6. Anschrift der Stelle, bei der weitere Informationen und Unterlagen über das Prüfungssystem erhältlich sind (sofern sich diese Anschrift von der Anschrift in Ziffer 1 unterscheidet).
  7. 7. Sonstige Angaben.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)