Anlage 14
ANHANG XIV
Dienstleistungen im Sinne der §§ 71 Abs. 1 und 82 Abs. 1
- - Instandhaltung und Reparatur
- - Landverkehr1) einschließlich Geldtransport und Kurierdienste, ohne Postverkehr
- - Fracht- und Personenbeförderung im Flugverkehr, ohne Postverkehr
- - Postbeförderung im Landverkehr1) sowie Luftpostbeförderung
- - Fernmeldewesen2)
- - Finanzielle Dienstleistungen
- a) Versicherungsleistungen
- b) Bankenleistungen und Wertpapiergeschäfte3)
- - Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten
- - Forschung und Entwicklung4)
- - Buchführung, -haltung und -prüfung
- - Markt- und Meinungsforschung
- - Unternehmensberatung und verbundene Tätigkeiten5)
- - Architektur, technische Beratung und Planung; integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung; technische Versuche und Analysen
- - Werbung
- - Gebäudereinigung und Hausverwaltung
- - Verlegen und Drucken gegen Vergütung oder auf vertraglicher Grundlage
- - Abfall- und Abwasserbeseitigung; sanitäre und ähnliche Dienstleistungen
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1) Ohne Eisenbahn.
2) Ohne Fernsprechdienstleistungen, Telex, beweglichen
Telefondienst Funkrufdienst und Satellitenkommunikation.
3) Ohne Verträge über finanzielle Dienstleistungen im Zusammenhang
mit Ausgabe, Verkauf, Ankauf oder Übertragung von Wertpapieren
oder anderen Finanzinstrumenten sowie Dienstleistungen der
Zentralbanken.
4) Ohne Aufträge über Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen
anderer Art als derjenigen, deren Ergebnisse ausschließlich Eigentum des Auftraggeber für seinen Gebrauch bei der Ausübung seiner eigenen Tätigkeit sind, sofern die Dienstleistung vollständig durch den Auftraggeber vergütet wird.
- 5) Ohne Schiedsgerichts- und Schlichtungsleistungen.
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