Anlage 12 Bgld. Vergabegesetz

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.1996

Anlage 12

ANHANG XII

Muster für die Bekanntmachung über die

Anwendung eines Prüfungssystems gemäß § 89 Abs. 9

  1. 1. Name, Anschrift und gegebenenfalls Telegrammanschrift, Telefon-, Telex- und Telefaxnummer des Auftraggebers.
  2. 2. Beschreibung des Prüfungssystems.
  3. 3. Anschrift der Stelle, bei der die Vorschriften über das Prüfungssystem verfügbar sind (wenn es sich um eine andere als die unter Ziffer 1 genannte Anschrift handelt).
  4. 4. (Gegebenenfalls) Dauer des Prüfungssystems.

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