Anlage 12
ANHANG XII
Muster für die Bekanntmachung über die
Anwendung eines Prüfungssystems gemäß § 89 Abs. 9
- 1. Name, Anschrift und gegebenenfalls Telegrammanschrift, Telefon-, Telex- und Telefaxnummer des Auftraggebers.
- 2. Beschreibung des Prüfungssystems.
- 3. Anschrift der Stelle, bei der die Vorschriften über das Prüfungssystem verfügbar sind (wenn es sich um eine andere als die unter Ziffer 1 genannte Anschrift handelt).
- 4. (Gegebenenfalls) Dauer des Prüfungssystems.
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