§ 93 KartG 1988

Alte FassungIn Kraft seit 01.8.1995

Abstimmung

§ 93

§ 93. Für die Abstimmung gilt § 10 Abs. 2 der Jurisdiktionsnorm mit der Maßgabe, daß die an Lebensjahren älteren fachkundigen Laienrichter vor den jüngeren abstimmen.

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