Aufgaben der Bundesvertretung der Studierenden
§ 8
§ 8. Die Aufgaben der Bundesvertretung der Studierenden sind:
- 1. Vertretung der Interessen und Förderung ihrer Mitglieder, soweit sie über den Wirkungsbereich einer Hochschülerschaft hinausgehen;
- 2. Einhebung der Studierendenbeiträge und Beschlußfassung über deren Verteilung;
- 3. Beschlußfassung über den Jahresvoranschlag der Österreichischen Hochschülerschaft;
- 4. Verfügung über das Budget der Österreichischen Hochschülerschaft;
- 5. Beschlußfassung über den Jahresabschluß der Österreichischen Hochschülerschaft;
- 6. Führung der für die Erledigung der Aufgaben notwendigen Verwaltungseinrichtungen;
- 7. Beschlußfassung über die Durchführung oder Koordinierung von Projekten, soweit diese nicht zum Wirkungsbereich der einzelnen Hochschülerschaften gehören;
- 8. Durchführung von Schulungen für Studierendenvertreterinnen und Studierendenvertreter nach Maßgabe der finanziellen Möglichkeiten, soweit eine einheitliche, bundesweite Durchführung der Schulung zweckmäßig ist;
- 9. Abgabe von Stellungnahmen zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)