Definition, Datengrundlage und Berechnung des Indikators IV
§ 8.
(1) Für die Berechnung desIndikators IV „Erlöse aus privaten Spenden in Euro“ wird die Datenbedarfs-Kennzahl 1.5 „Erlöse aus privaten Spenden in Euro“ gemäß der WBV 2010 herangezogen.
(2) Für die Berechnung desIndikators IV werden die Indikatorenwerte jenes Berichtsjahres herangezogen, das dem Zuweisungsjahr vorangeht.
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