§ 76a
Senatsentscheidungen
Das Landesverwaltungsgericht hat über Beschwerden gegen Bescheide der Disziplinarkommission durch Senate zu entscheiden, wenn
- 1. darin Disziplinarstrafen nach § 55 Abs. 1 Z 4 oder § 67 Z 3 verhängt wurden, oder
- 2. der Disziplinaranwalt gegen einen Bescheid Beschwerde erhoben hat.
02.12.2019
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