Inkrafttreten
§ 65.
Diese Verordnung tritt
- 1. hinsichtlich der in den Unterabschnitten 9 und 10 des 3. Abschnittes geregelten Diplomprüfung am Kolleg für wirtschaftliche Berufe mit 1. September 2016 in Kraft und ist abweichend von diesem Zeitpunkt auf Diplomprüfungen mit Haupttermin ab 2018 anzuwenden und
- 2. im Übrigen mit 1. September 2016 in Kraft und ist abweichend von diesem Zeitpunkt auf abschließende Prüfungen mit Haupttermin ab 2017 anzuwenden.
Zuletzt aktualisiert am
05.04.2019
Gesetzesnummer
20009802
Dokumentnummer
NOR40191077
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