§ 65 Prüfungsordnung Kollegs und Sonderformen für Berufstätige an BMHS

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2016

Inkrafttreten

§ 65.

Diese Verordnung tritt

  1. 1. hinsichtlich der in den Unterabschnitten 9 und 10 des 3. Abschnittes geregelten Diplomprüfung am Kolleg für wirtschaftliche Berufe mit 1. September 2016 in Kraft und ist abweichend von diesem Zeitpunkt auf Diplomprüfungen mit Haupttermin ab 2018 anzuwenden und
  2. 2. im Übrigen mit 1. September 2016 in Kraft und ist abweichend von diesem Zeitpunkt auf abschließende Prüfungen mit Haupttermin ab 2017 anzuwenden.

Zuletzt aktualisiert am

05.04.2019

Gesetzesnummer

20009802

Dokumentnummer

NOR40191077

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