§ 53 KartG 1988

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.1989

Rechtsmittelverfahren

§ 53

(1) § 53.Das Rechtsmittel der Vorstellung ist ausgeschlossen.

(2) Ein Rekurs ist den anderen Parteien zur Gegenäußerung binnen vierzehn Tagen zuzustellen.

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