Rechtsmittelverfahren
§ 53
(1) § 53.Das Rechtsmittel der Vorstellung ist ausgeschlossen.
(2) Ein Rekurs ist den anderen Parteien zur Gegenäußerung binnen vierzehn Tagen zuzustellen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Rechtsmittelverfahren
§ 53
(1) § 53.Das Rechtsmittel der Vorstellung ist ausgeschlossen.
(2) Ein Rekurs ist den anderen Parteien zur Gegenäußerung binnen vierzehn Tagen zuzustellen.
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