§ 53 KartG 1988

Alte FassungIn Kraft seit 01.11.1993

Rechtsmittelverfahren

§ 53

(1) § 53.Das Rechtsmittel der Vorstellung ist ausgeschlossen.

(2) Die Rekursfrist beträgt vier Wochen. Die anderen Parteien können binnen vier Wochen nach der Zustellung des Rekurses eine Gegenäußerung einbringen.

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