§ 52c
Dienstzulage für Lehrer an zweisprachigen Schulklassen
Abweichend von § 59a Abs. 2 des Gehaltsgesetzes 1956 beträgt die Dienstzulage für Lehrer an zweisprachigen Schulklassen 69,2 Euro.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 52c
Dienstzulage für Lehrer an zweisprachigen Schulklassen
Abweichend von § 59a Abs. 2 des Gehaltsgesetzes 1956 beträgt die Dienstzulage für Lehrer an zweisprachigen Schulklassen 69,2 Euro.
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