Erlass und Rückerstattung des Studienbeitrages für ukrainische Staatsangehörige
§ 4a.
Studierenden mit ukrainischer Staatsangehörigkeit ist der Studienbeitrag für das Sommersemester 2022 zu erlassen bzw. rückzuerstatten. Die ukrainische Staatsangehörigkeit ist durch eine Urkunde über die Angehörigeneigenschaft zu diesem Staat oder einen Reisepass nachzuweisen.
Zuletzt aktualisiert am
11.08.2022
Gesetzesnummer
20010724
Dokumentnummer
NOR40242885
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