Erlass und Rückerstattung des Studienbeitrages für ukrainische Staatsangehörige
§ 4a.
Studierenden mit ukrainischer Staatsangehörigkeit ist der Studienbeitrag für das Sommersemester 2022 und das Wintersemester 2022/23 zu erlassen bzw. rückzuerstatten. Die ukrainische Staatsangehörigkeit ist durch eine Urkunde über die Angehörigeneigenschaft zu diesem Staat oder einen Reisepass nachzuweisen.
Zuletzt aktualisiert am
06.02.2023
Gesetzesnummer
20010724
Dokumentnummer
NOR40246697
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