Kostenbeitrag
§ 4.
Im Fall der Verlängerung der Lenkberechtigung für die Klassen C oder D oder die Unterklasse C1 gemäß § 20 Abs. 4 oder § 21 Abs. 2 hat der Führerscheinbesitzer einen Kostenbeitrag in der Höhe von 10 Euro an die Behörde zu leisten.
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