Kostenbeitrag
§ 4.
Im Fall der Verlängerung der Lenkberechtigung für die Klassen C(C1), CE(C1E), D(D1) und DE (D1E) gemäß § 17a Abs. 2 FSG hat der Führerscheinbesitzer einen Kostenbeitrag in der Höhe von 12,50 Euro an die Behörde zu leisten.
Zuletzt aktualisiert am
17.04.2024
Gesetzesnummer
10012724
Dokumentnummer
NOR40191225
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