§ 4
(1) Im Bereich der LGS Wien sind die regionalen Organisationen nach fachlichen Gesichtspunkten eingerichtet (§ 19 Abs. 1 letzter Satz AMSG).
(2) Nach Berufsgruppen und Wirtschaftsklassen sind eingerichtet:
- 1. Arbeitsmarktservice Bau - Holz (BAU) Wien,
- 2. Arbeitsmarktservice Bekleidung - Druck - Papier (DRP) Wien,
- 3. Arbeitsmarktservice Handel - Transport - Verkehr - Landwirtschaft (HTVL) Wien,
- 4. Arbeitsmarktservice Lebensmittel (LEB) Wien,
- 5. Arbeitsmarktservice Metall - Chemie (MET) Wien,
- 6. Arbeitsmarktservice Persönliche Dienste - Gastgewerbe (PD/Ga) Wien.
(3) Nach Personengruppen sind eingerichtet:
- 1. Arbeitsmarktservice Berufliche Rehabilitation (BR) Wien,
- 2. Arbeitsmarktservice Jugendliche (JU) Wien.
(4) Für die Behandlung von Leistungsangelegenheiten ist das Arbeitsmarktservice Versicherungsdienste (VD) Wien eingerichtet.
(5) Nach Berufsgruppen und Bezirken sind eingerichtet:
- 1. Arbeitsmarktservice Angestellte Ost Wien (ANG-O) für die Bezirke 1 bis 4, 10, 11 und 20 bis 22,
- 2. Arbeitsmarktservice Angestellte West Wien (ANG-W) für die Bezirke 5 bis 9, 12 bis 19 und 23.
(6) Die regionalen Geschäftsstellen gemäß Abs. 2 bis 4 sind örtlich für ganz Wien zuständig. Die regionalen Geschäftsstellen gemäß Abs. 5 sind für die jeweiligen Bezirke zuständig.
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