§ 46 PVG

Alte FassungIn Kraft seit 14.8.2002

Übergangsbestimmung

§ 46

§ 46. § 24a ist auf Organisationsänderungen zwischen dem 1. Juli 2002 und dem Ablauf der zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieser Bestimmung laufenden Funktionsperiode der davon betroffenen Personalvertretungsorgane nicht anzuwenden.

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