§ 45 PyroTG 2010

Alte FassungIn Kraft seit 04.1.2010

Inkrafttreten

§ 45.

(1) Dieses Bundesgesetz tritt am 4. Jänner 2010 in Kraft.

(2) Verordnungen aufgrund dieses Bundesgesetzes können bereits vor dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes erlassen werden; sie treten jedoch frühestens gleichzeitig mit diesem in Kraft.

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